Der Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern (LGAD) und die Gewerkschaft Verdi haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf ein neues Entgeltsystem für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel verständigt. Damit wird erstmals in einem Entgelttarifvertrag des Handels die bisherige Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben. Die Vergütung erfolgt künftig für alle Beschäftigten nach einheitlichen Einstufungsmerkmalen auf Basis der für eine Stelle erforderlichen Qualifikation und zusätzlichen Anforderungen. Auch die tätigkeitsbezogene Erfahrung wird berücksichtigt. Ziel der Reform ist eine einfachere und transparente, aber auch zukunftsorientierte und diskriminierungsfreie Entgeltstruktur. Außerdem soll dies kostenneutral sein. Tarifgebundene Unternehmen können die neue Entgeltstruktur frühestens ab dem 1. April 2015 einführen. Die Umstellung muss jedoch spätestens zum 1. Januar 2017 erfolgen.
LGAD-Präsident Christoph Leicher zeigte sich anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz der Tarifpartner am 20. November in München zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen: "Die neue Entgeltstruktur gibt unseren Unternehmen mehr Klarheit und Sicherheit. Gerade für eine Wirtschaftsstufe wie die unsere bringt das nun viele Vorteile: Da der Groß- und Außenhandel vor allem aus kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht und die Ressourcen der Personalabteilungen beschränkt sind, braucht es hier ein einfach handhabbares System. Das haben wir erreicht". Zugleich setze der Groß- und Außenhandel damit deutliche neue Anreize für mehr Qualifikation. "Dies ist wiederum wichtig, um der sich abzeichnenden Fachkräfteknappheit entgegenzuwirken", so Leicher weiter.
Die neue bayerische Entgeltstruktur trägt regionalen Besonderheiten Rechnung und hat deshalb keinen Pilotcharakter für andere Tarifgebiete. So war eine Reform unter anderem deshalb notwendig geworden, weil der alte Entgelttarif bis vor kurzem noch rechtlich umstrittene Lebensaltersstufen beinhaltete. Aufgrund unterschiedlicher Ausgangslagen und Strukturen ist das bayerische Modell nach einhelliger Meinung der Landes- und Regionalverbände nicht auf andere Bundesländer übertragbar.
Quelle: BGA / Denis Henkel