Glühbirnen sind das prominenteste Beispiel, aber auch in 2015 werden weiter ineffiziente Beleuchtungsmittel aus dem Verkehr gezogen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der EU-Kommission vom 18. März 2009, die durch die Verordnung (EG) Nr. 347/2010 der Kommission geändert wurde, dürfen ab dem 13. April 2015 nun sowohl Quecksilberdampf-Hochdrucklampen als auch Natriumdampf-Hochdrucklampen als Plug-in/Retrofit-Lampen in den insgesamt 27 Ländern der EU nicht mehr verkauft werden. Der Elektrogroßhandel wird dementsprechend sein Sortiment anpassen müssen.
Die nächste Änderung kommt in 2017. Dann dürfen auch ineffiziente Halogen-Metalldampflampen mit E27-, E40- oder PGZ12-Sockel bzw. Kompaktleuchtstofflampen mit Zweistiftsockel und integriertem Starter nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Quelle: ZVEI