Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat anlässlich der erneuten Forderung des Bundeskartellamtes nach fairem Wettbewerb zwischen Unternehmen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft den allgemeinen Trend zur Rekommunalisierung bisher privat erbrachter Dienstleistungen scharf kritisiert.
BDE-Präsident Peter Kurth: "In den zurückliegenden Monaten haben die Monopolkommission, das Bundeskartellamt und der Bund der Steuerzahler eindringlich vor den negativen Auswirkungen kommunaler Wirtschaftstätigkeit gewarnt. Insbesondere in der Entsorgungswirtschaft erleben wir seit längerer Zeit einen massiven Trend zur Rekommunalisierung. Damit verbundene finanzielle Risiken für den Bürger werden vollständig ausgeblendet. Stattdessen werden immer wieder neue Privilegien für die öffentliche Hand eingefordert, die mit einem fairen Wettbewerb unvereinbar sind."
Der BDE unterstützt deshalb nachdrücklich die Forderung des Bundeskartellamtes, wonach für die wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Unternehmen dieselben wettbewerbsrechtlichen Regeln gelten müssen wie für die Privatwirtschaft. Diese Forderung ist eine der Kernaussagen eines Arbeitspapiers für den Arbeitskreis Kartellrecht des Bundeskartellamtes. Die im Zuge der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung eingeführte Ausnahme, öffentlich-rechtliche Gebühren der Missbrauchskontrolle durch das Bundeskartellamt zu entziehen, weist vor diesem Hintergrund in die falsche Richtung.
Der BDE fordert, dass die wirtschaftliche Betätigung des Staates dort, wo auch private Unternehmen Leistungen erbringen können, stetig hinterfragt werden muss. Aktuelle Insolvenzen von Stadtwerken wie zum Beispiel in Gera zeigten augenfällig die großen finanziellen Risiken kommunalwirtschaftlichen Engagements.
Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.