Auf Initiative des BGA haben die Spitzenorganisationen von Industrie, Handel und Handwerk am 25. August 2014 gemeinsam zur Steuerschulderschaft des Leistungsempfängers bei Edelmetallen und unedlen Metallen eine Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen sowie die Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien der Bundesländer gerichtet. Anlass ist die Einführung der Steuerschuldnerschaft durch das sog. Kroatienbegleitgesetz zum 1. Oktober 2014.
Die Wirtschaftsverbände appellieren darin, eine Übergangsfrist bis mindestens zum 1. Januar 2015 vorzusehen, da die Frist zur Umsetzung in die betriebliche Praxis, d. h. in Buchführung und Rechnungstellung, bis zum 1. Oktober 2014 zu kurz bemessen ist. Weiterhin fordern sie eine zeitnahe Information zu Anwendungsfragen sowie eine optionale Bagatellgrenze in Höhe von 5.000 Euro.
Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)