Elektrisch betriebene Fahrzeuge sollten mittels einer Plakette gekennzeichnet werden. Das forderte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG), das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erarbeitet wurde.
Statt eines Sonderkennzeichens ließe sich mit der Plakettenlösung zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermeiden, so ein ZDK-Sprecher. Außerdem sei nur so eine einheitliche Lösung möglich, da im Ausland zugelassene E-Fahrzeuge laut Gesetzentwurf durch eine Plakette gekennzeichnet werden sollen.
Nicht zuletzt sei die notwendige Infrastruktur für die Plakettenvergabe in Deutschland bereits vorhanden. „Wie bei Umweltplaketten sollte diese Vergabe über die Zulassungsbehörden, die Überwachungsorganisationen und die berechtigten Kfz-Betriebe erfolgen“, so der Sprecher. Eine Beschränkung der Ausgabe auf die Zulassungsbehörden lehne der ZDK hingegen ab.
Damit Elektroautos in Zukunft attraktiver werden, hält der ZDK es für unabdingbar Ladeinfrastruktur zu schaffen, die von allen Elektrofahrzeugen genutzt werden könne. Deshalb dürfe es keine einseitige Ausrichtung der Schnellladeinfrastruktur auf die europäische CCS-Norm (Combined Charging Standard) geben, da ein hoher Anteil von Elektrofahrzeugen nur über eine so genannte CHAdeMO-Schnittstelle (CHArge de MOve) verfüge und an solchen Stationen folglich nicht geladen werden könnte. Das Beispiel anderer Länder zeige, dass Multicharger-Ladestationen, die beiden Standards gerecht werden, ohne ins Gewicht fallende Mehrkosten errichtet werden könnten.
Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.