Der Weg für eine planbarere Zukunft in der Energiegewinnung ist geebnet: Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel den Entwurf für das aktualisierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genehmigt. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass das EEG in seiner neuen Form zur Verwirklichung der europäischen umwelt- und energiepolitischen Ziele beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Das Gesetz kann nun wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten. „Der BME begrüßt die Einigung, die nach Monaten der Unruhe zumindest etwas mehr Planungssicherheit für Energieeinkäufer und die Unternehmen schafft. Um die aktuellen Unsicherheiten ganz aus dem Markt zu nehmen, müssen aber noch weitere Fakten geschaffen werden“, sagte Dr. Christoph Feldmann, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), am Mittwoch in Frankfurt. Unklar bleibe zum Beispiel, wie Bestandsanlagen der Eigenstromgewinnung auf längere Sicht an der Förderungsumlage beteiligt werden. Dass deren Behandlung bis 2017 erneut evaluiert werden soll, hänge im Wettbewerb mit günstigeren ausländischen Strommärkten weiterhin wie ein Damoklesschwert über der deutschen Industrie und ihrer Standortentscheidung.
Für Feldmann handelt es sich deshalb bei der EU-Genehmigung nur um einen kleinen Meilenstein in Richtung einer sicheren Energiezukunft, die für viele bisher entlastete Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. „Die ganz großen Herausforderungen der Energiewende sind damit ohnehin nicht gelöst“, ergänzte er mit Blick auf Themen wie den größer werdenden Einfluss von Spekulanten an den Strommärkten oder die dezentrale Energieversorgung. Diesbezüglich stehe Deutschland vor dem Problem, eine flächendeckende Versorgungssicherheit sicherzustellen. Während die Erneuerbaren Energien hauptsächlich im Norden Deutschlands gewonnen werden, sitzen viele stromintensive Industrien im Süden des Landes.