"Die Europäische Union wird laut Kommission ihr Energieeffizienz-Ziel für 2020 erreichen. Dies ist ein Erfolg des von der EU gewählten Ansatzes, den Mitgliedsstaaten bei der Steigerung der Energieeffizienz eigene Spielräume zu belassen. Auch mit Blick auf das Jahr 2030 sollten europäische Energieeffizienzvorgaben so ausgestaltet sein, dass sie den Mitgliedstaaten hohe Freiheitsgrade bei der Festlegung von nationalen Maßnahmen gewähren. Nur so kann ein optimales Verhältnis von Kosten und Nutzen bei Effizienzsteigerungen gewährleistet werden. Im Mittelpunkt aller Anstrengungen muss aber ein ambitioniertes CO2-Einsparziel stehen. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt ausdrücklich das von der Kommission vorgeschlagene europaweit verbindliche Ziel, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der heute veröffentlichten Energieeffizienz-Mitteilung der Europäischen Kommission. Der immer effizientere Umgang mit Energie sei zudem neben anderen Instrumenten auch ein Beitrag zur Energieversorgungssicherheit.
Auch zukünftig könne Energieeffizienz in Deutschland durch marktkonforme Lösungen wirksam vorangetrieben werden. In der Mitteilung werde die Förderpolitik der KfW-Bank zur Gebäudesanierung explizit als gutes Beispiel hervorgehoben: Zwischen 2006 und 2013 wurden mit Unterstützung der KfW 2,8 Millionen Gebäude energetisch saniert und 540.000 neue hocheffiziente Wohngebäude neu errichtet.
Für eine erfolgreiche Energieeffizienz-Politik lohne zudem der Blick auf andere EU-Länder: "Mehrere EU-Staaten greifen auf das Mittel der Steuerbefreiung für energetische Sanierungsmaßnahmen zurück. Dies wäre auch in Deutschland ein probates Mittel, um im Wärmemarkt die sehr hohen CO2-Einsparpotenziale zu heben. Gerade im Wärmemarkt ist es entscheidend, dass der umweltpolitische Nutzen von CO2-Einsparmaß-nahmen mit der finanziellen Machbarkeit für Mieter und Vermieter korrespondiert." Laut BDEW kann der Energieverbrauch in Wohnungen und Häusern effizient gesenkt werden – zum Beispiel mit modernster Erdgasbrennwert-Technik in Kombination mit Erneuerbaren Energien. "Der Staat muss mehr Anreize für die energetische Gebäudesanierung setzen. Doch Bund und Länder hatten sich bisher nicht einigen können, wer die erwogene steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung von rund 1,5 Milliarden Euro zahlen soll. Diese Verweigerungshaltung ist unverständlich, weil jeder Euro staatlicher Förderung zugleich ca. acht Euro an privaten Investitionen auslöst. Ohne weitere wirksame Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden und damit zur CO2-Reduktion sind die energiepolitischen Ziele insgesamt und besonders im Gebäudebereich nicht zu realisieren", betonte Müller.
Mit Blick auf den in Deutschland geplanten Aktionsplan Energieeffizienz schlägt der BDEW unter anderem den Abbau bestehender Markthemmnisse für Energiedienstleistungen vor. Energiedienstleistungen wie Energieberatung, Energiemanagement oder Contracting seien ein Schlüssel zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz. Allerdings stünden vielfach Informationsdefizite über technologische Optionen, bestehende Fördermöglichkeiten aber auch rechtliche Hemmnisse einer weiteren Entwicklung des in Europa bereits führenden deutschen Energiedienstleistungsmarktes entgegen. An diesem Markt beteiligen sich die BDEW-Mitgliedsunternehmen und entwickeln neue Geschäftsideen.