Nach vorherigen Beratungen der Bundesregierung einigten sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD darauf, einen Änderungsantrag zur aktuell diskutierten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu stellen. Danach sollen kleine Anlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt (kW) auch weiterhin vollständig von der EEG-Umlage befreit sein. Alle anderen Eigenversorger sollen grundsätzlich 40 Prozent der Umlage auf den Selbstverbrauch zahlen. Davon ausgenommen ist Eigenverbrauch, der weder aus EEG-Anlagen noch aus hocheffizienten Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stammt, hier sollen sogar 100 Prozent der Umlage anfallen. Für neue EE- und KWK-Anlagen soll zudem ein gleitender Einstieg geschaffen werden. Die Umlage in Höhe von 40 Prozent muss erst ab 2017 gezahlt werden. Bis Ende 2015 sollen 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 35 Prozent anfallen.
Die zuvor geführte Diskussion ließ befürchten, dass im Gegensatz zu diesem aktuellen Stand auch kleine Anlagen und sogar Bestandsanlagen mit der EEG-Umlage belastet werden. ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi begrüßt daher die aktuell beabsichtigte Kehrtwende: „Zumindest bei Bürgern, die Strom mit kleinen Anlagen bis 10 kW-Leistung produzieren und selbst verbrauchen, bleibt nun die Motivation erhalten, die Energiewende im privaten Umfeld persönlich mit zu gestalten. Eine der größten Kundengruppen der E-Handwerke erhält damit vorerst Rechts- und Planungssicherheit.“ Nach aktuellen Berechnungen würde die Einbeziehung dieser kleinen Anlagen zudem allenfalls zu einer marginalen Entlastung beim Strompreis führen und stünde in einem krassen Missverhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Vor diesem Hintergrund hätte die Bagatellgrenze für neue Anlagen sogar höher angesetzt werden müssen, denn die aktuellen Pläne passen nicht zur bisherigen Politik: „Die Bundesregierung selbst fördert den Aufbau von Speichern zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW. Wir halten es daher weiterhin für sinnvoll, die Bagatellgrenze mindestens auf diese Schwelle zu legen, weil den investierenden Bürgern nicht zu erklären ist, dass sie einerseits gefördert und andererseits mit der Umlage belastet werden sollen“, so Jakobi weiter.
Auch Bestandsanlagen sollen weiterhin vollständig von der EEG-Umlage ausgenommen sein und Modernisierungen genießen ebenfalls das Eigenverbrauchsprivileg. Sorgen bereitet dem ZVEH jedoch der Plan, aus EU-beihilferechtlichen Gründen auch die Regelung für Bestandsanlagen im Jahr 2017 zu evaluieren: „Die EU muss einsehen, dass die Bundesregierung mit der in Deutschland eingeleiteten Energiewende ein beispielloses Projekt der Beteiligung von Verbrauchern am Umbau der Energieversorgung gestartet hat. Damit hat sie für eine breite Akzeptanz dieser Mammutaufgabe gesorgt. Deshalb müssen auch in Zukunft zumindest die durch die Bürger getätigten Investitionen verlässlich geschützt und außerdem eine weitere Beteiligung gesichert werden.“