Ein notwendiger Schritt: Der BGA zur EEG-Reform

Der BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.) begrüßt eine Reform des EEG. Wie er mitteilt, beruhe die bisherige Förderung letztlich immer noch auf einen Ansatz, ein Nischenprodukt zu unterstützen. Davon sei man mittlerweile entfernt. Wenn vor allem 2035 der Anteil der erneuerbaren Energien 55 bis 60 Prozent ausmachen sollen, müsse ein Gesetz sich diesen Zielen auch bei der Förderung anpassen. Der Ansatz auf mehr Marktwirtschaft zu setzen, gehe daher in die richtige Richtung, wenngleich hier aus BGA-Sicht noch mehr Potential gegeben ist. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte Ende Januar sein Eckpunktepapier zur EEG-Reform vorgestellt. Bis zum 9. April soll ein Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform vorliegen. Die bisher bekannt gewordenen Konkretisierungen zur EEG-Reform setzen stärker auf Direktvertrieb und Ausschreibungen. Stufenweise soll der Direktvertrieb verpflichtend werden. Damit können zukünftig nur noch Kleinanlagen eine Einspeisevergütung erhalten. Ab 2017 soll die Förderhöhe durch Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt werden. Erfahrungen sollen dafür mittels eines Pilotvorhabens für PV-Freiflächenanlagen gesammelt werden.

Aus BGA-Sicht sollte mit einer Ausschreibung bereits früher als 2017/18 begonnen werden. Kritisiert wird, mit Hilfe eines Pilotprojekts für Freiflächen-Solaranlagen die Effizienz von Ausschreibungen nachzuweisen. Denn aus BGA-Sicht sei es sinnvoller, die umfangreichen ausländischen Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Kritisch sieht der BGA die hohe Beteiligung an der EEG-Umlage bei der Eigenstromerzeugung. Bisher ist vorgesehen, Altanlagen ab einer Höhe von 5,28 Cent pro Kilowattstunde (EEG-Umlage Stand 2013) zu beteiligen. Bei Neuanlagen ist eine Beteiligung von 90 Prozent bzw. 70 Prozent bei Erneuerbaren Energien- und KWK-Anlagen vorgesehen. Als Stichtag für die Einstufung als Neuanlage gilt der 22. Januar 2014. Bis dahin mussten die Anlagen genehmigt sein und bis 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden. Hier muss zum einen für Altanlagen der Vertrauensschutz gelten. Zum anderen muss aber auch gesehen werden, dass der kontrollierte Ausbau der Eigenstromerzeugung zu einer Entspannung der Netzsituation führt. Davon profitieren letztlich alle Stromverbraucher. Der BGA hält daher hier eine Nachbesserung für erforderlich.
Aber auch bei der Überarbeitung der Ausgleichsregeln sollte eine EU-konforme Regelung gefunden werden. Der BGA hält für energieintensive Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen, Ausgleichsregeln weiterhin für nötig. Hierbei sollte aber branchenübergreifend darauf abgestellt werden, ob das zu entlastende energieintensive Unternehmen tatsächlich im internationalen Wettbewerb steht.

Quelle: BGA

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