Elektrofahrzeuge, elektrisch ladbare Hybridfahrzeuge und ganz oder unterstützend elektrisch angetriebene Zweiräder gehören mittlerweile zum festen Bestandteil auf Deutschlands Straßen. Um die Attraktivität und die Anzahl der E-Fahrzeuge zu steigern, ist es zwingend notwendig, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt vor allem eine ausgereifte Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge. Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 widmet sich der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität an Gebäuden und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze.
Die Richtlinie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume – sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind. Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
VDI 2166 Blatt 2 gibt Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge sowohl mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5 “Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik”, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.
Quelle: VDI