Ab dem 1. Mai 2019 werden wie schon berichtet sogenannte passive Elektro- und Elektronikgeräte erstmals registrierungspflichtig. Dazu zählen vor allem die folgenden Produkte:
– Antennen,
– Adapter, Koppler & Stecker,
– Buchsen & Steckdosen für Festeinbau,
– Konfektionierte Kabel,
– Schalter & Taster für Festeinbau,
– Sicherungen und
– Stromschienen.
Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten von teilweise mehr als drei Monaten bei der Gemeinsamen Stelle und dem zu erwartenden Vorlauf im Markt, sollten betroffene Unternehmen baldmöglichst handeln, um die entsprechenden Produkte ab Mai weiterhin problemlos in Deutschland anbieten zu können. Das wird in einer Pressemitteilung von Hesselmann Service empfholen, weiterhin heißt es:
1. Ermitteln Sie Produkte in Ihrem Sortiment, welche erstmals von den neuen Registrierungspflichten betroffen sind.
2. Als Hersteller sollten Sie die entsprechenden Registrierungsanträge umgehend stellen und dann für die korrekte Markierung der Artikel sowie das Beilegen der Pflichthinweise sorgen.
3. Als Händler sollten Sie schnellstmöglich Ihre Lieferanten auf die nahenden Verpflichtungen hinweisen. Denken Sie unbedingt daran, dass Sie unregistrierte Geräte ab 1. Mai 2019 nicht mehr weitervertreiben dürfen, ohne selbst zum Hersteller für diese zu werden – mit allen Risiken und Pflichten.
Quelle: elektrogesetz.de/HesselmannService