Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission ihren Entwurf für das sogenannte Omnibus-Paket veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es, bestehende EU-Vorschriften zu entschlacken und bürokratische Hürden für Unternehmen zu verringern.
Zu den betroffenen Regelwerken gehören unter anderem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Damit die geplanten Änderungen in Kraft treten können, müssen das Europäische Parlament und der Rat der EU dem Vorschlag noch zustimmen.
Geplante Änderungen bei der CSRD
Ein zentrales Element der vorgeschlagenen Reform ist die Verschiebung des Zeitpunkts, ab dem die Berichtspflicht greift. Große haftungsbeschränkte Unternehmen sollen ihre Nachhaltigkeitsberichte erst zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen veröffentlichen müssen. Die erstmalige Berichterstattung würde somit nicht mehr für das Geschäftsjahr 2025, sondern erst für das Jahr 2027 erforderlich, mit einer Veröffentlichung ab 2028.
Darüber hinaus soll der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich verkleinert werden. Während die CSRD aktuell für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter gilt, soll die Berichtspflicht künftig erst ab einer Größe von 1.000 Beschäftigten greifen. Die Schwellenwerte für Umsatzerlöse (50 Millionen Euro) und Bilanzsumme (25 Millionen Euro) bleiben jedoch unverändert bestehen.
Auch die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung werden angepasst. Die bestehenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen überarbeitet werden, um Unklarheiten zu beseitigen und eine bessere Abstimmung mit anderen EU-Vorschriften zu gewährleisten. Die geplanten sektorspezifischen Berichtsstandards (ESRS Set 2) sollen nicht mehr umgesetzt werden. Zudem soll die Zahl der 1.150 bestehenden Datenpunkte der ESRS um bis zu 35 Prozent reduziert werden.
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