Die geplante Novelle des Energierechts verfolgt das Ziel, die Einspeisung von PV-Strom effizienter zu gestalten und Netzüberlastungen zu vermeiden. Ein zentrales Element ist die Senkung der Steuerungspflicht für Anlagen auf zwei Kilowatt, was insbesondere kleinere PV-Anlagen betrifft. Zudem wird die Direktvermarktungsgrenze für die Einspeisung von Strom von 100 Kilowatt auf 25 Kilowatt gesenkt, wodurch weniger Betreiber Anspruch auf eine feste Einspeisevergütung hätten. In Zeiten negativer Strompreise könnte die Vergütung für Neuanlagen entfallen, jedoch wird dieser Verlust durch eine Verlängerung des Vergütungszeitraums ausgeglichen.
Der ZVEH kritisiert diese Änderungen als unverhältnismäßig, da sie den Ausbau von PV-Anlagen erschweren könnten. Angesichts der Netzüberlastung und der steigenden Stromproduktion im Sommer wird die Reform jedoch als notwendig erachtet.
Die Reform ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen, und es bleibt unklar, ob sie in ihrer geplanten Form umgesetzt wird. Wer an einer Photovoltaikanlage interessiert ist, sollte die Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen.