Das geplante EU-Lieferkettengesetz hat eine entscheidende Hürde genommen – trotz Widerstands in der deutschen Bundesregierung: Eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten unterstützt das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte, das berichtet unter anderem die Tagesschau.
Nach wochenlangen Debatten hat die Mehrheit der EU-Staaten für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft auf der Online-Plattform X mit. Das Europäische Parlament muss der Vorlage nun ebenso zustimmen. Dies gilt aber als sicher.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten, sicherstellen – also auch bei ihren Lieferanten. Unternehmen müssen nun künftig europaweit dokumentieren, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Umweltschäden führen.
Gesetz abgeschwächt
Der angenommene Gesetzentwurf sieht dabei weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten.
Der neue Entwurf gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Kommission hatten sich bereits im Dezember auf das Gesetz geeinigt.
Dazu äußert sich der ZVEI
„Die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes ist ein herber Rückschlag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Damit wird der Überregulierung und der Überbürokratisierung in der EU neuen Vorschub geleistet, statt den nötigen Abbau von Bürokratie im Blick zu halten. Die großen Bedenken insbesondere des Mittelstands wurden damit unerwartet völlig zur Seite geschoben. Statt, wie von wirtschaftlicher Seite vorgeschlagen, einen neuen, praxisorientierten und pragmatisch angelegten Anlauf zu starten, werden die Unternehmen in Europa nun mit Pflichten konfrontiert, die sie nicht einhalten können. Hinzu kommt eine große Rechtsunsicherheit, da weiterhin wichtige Fragen der Haftung und Sanktionen, die sich in Drittländern ergeben können, ungeklärt sind. Das EU-Lieferkettengesetz schafft damit neue Hürden, die vermeidbar gewesen wären. Denn das eigentliche Ziel hätte sein müssen, ein Gesetz zu verabschieden, das den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen auf rechtssicheren und praxistauglichen Füßen vereint. So schwächt sich Europa abermals selbst.“
Und der BGA sagt
„Im letzten Moment hat nun ein erheblich abgeschwächter Entwurf für eine EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel eine Mehrheit gefunden. Das Ergebnis ist deutlich besser als der ursprüngliche Entwurf. Das eigentliche Problem, die Weitergabe von Berichtspflichten an kleine und mittelständische Unternehmen, bleibt ungelöst. Die Belastungen des Mittelstands werden damit weiter steigen. Das Ergebnis ist kein Sieg für die Menschenrechte, sondern ein Sieg für die Bürokratie“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).
„Eine schlecht gemachte Richtlinie bleibt eine schlecht gemachte Richtlinie, da helfen auch keine Nachbesserungen. Sie hilft den Menschenrechten nicht und erschwert die Diversifizierung der Lieferketten“, so Dr. Dirk Jandura weiter. „Ich appelliere an die Bundesregierung, nun so schnell wie möglich das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu entschlacken.“
„Wir stecken mitten in einer wirtschaftlichen Krise. Der reduzierte Anwendungsbereich hilft dem Mittelstand bei der Weiterreichung von Berichtspflichten innerhalb der Lieferketten wenig. Eine einheitliche digitale Lösung, die alle Berichtspflichten vereint, ist nicht in Sicht. Auch ist die zivilrechtliche Haftung weiterhin Teil des Paketes. Das ist ganz klar ein politischer Deal auf Kosten der Wirtschaft. Europa hat ganz andere Probleme, die dringend angegangen werden müssen”, so der Außenhandelspräsident weiter.
„Als BGA stehen wir jedoch weiterhin zu den Absichten und Zielen, die in der Richtlinie verankert sind. Nur der Weg zur Erreichung war und ist der falsche. Ziel muss es sein, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsstandards ohne neue Berichtspflichten zu stärken. Mit unseren Mitgliedern stehen wir für einen Dialog bereit”, so schließt Jandura.