Immer mehr Bauträger beschäftigen sich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), die Verunsicherung ist jedoch noch groß. Deshalb werden in vielen Fällen hohe Anforderungen an Herstellerdeklarationen gestellt, die in diesem Zusammenhang gar nicht eingehalten werden müssen.
Um für die Zukunft einen klaren Bilanzierungsrahmen zu schaffen, erarbeiten Hersteller von Wohnungslüftungsgeräten und -anlagen im Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) repräsentative Datensätze für die Ökobilanzierung von Wohnungslüftungsanlagen nach den Regeln des QNG. Die Datensätze ermöglichen voraussichtlich ab Mitte 2024 differenziertere Betrachtungsweisen und Berechnungen für Wohnungslüftungsanlagen, auch wenn diese detaillierteren Informationen und Daten für eine Nachweisführung derzeit nicht benötigt werden. Im Rahmen des QNG sind nämlich nur diejenigen Bauprodukte zu bewerten, die vor Ort, also bauseitig verarbeitet oder fest eingebaut werden. Für werksseitig fertigmontierte Produkte der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gelten die Anforderungen nicht.