Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert an die Spitzen der Ampel-Koalition, in der kommenden Sitzungswoche endlich das Solarpaket I mit überfälligen Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Das Gesetzespaket war bereits vor sieben Monaten von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden.
Eine Vielzahl an Marktbarrieren und eine zunehmend unerträglicher werdende Planungsunsicherheit könnten die gerade erst in Schwung gekommene Energiewende im Stromsektor andernfalls schnell wieder ausbremsen, warnt der Branchenverband. Ein konsequenter Bürokratieabbau sowie die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsprozessen seien überfällig, um nicht zuletzt steigende Finanzierungs- und Arbeitskosten bei der Realisierung von Solarstromanlagen aufzufangen.
„Unverhältnismäßige bürokratische Hürden dürfen nicht länger große Teile der Bevölkerung und Unternehmen vom Zugang zu preiswerter Solarenergie ausschließen und Klimaschutz-Investoren abschrecken,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V., Carsten Körnig. Das bereits 2022 gesetzlich verankerte Regierungsziel, die Solarstromleistung in den kommenden sieben Jahren in Deutschland beinahe zu verdreifachen, sei nur mit einer schnellen Verbesserung der Investitionsbedingungen für Solaranlagen aller Leistungsklassen auf Gebäuden und Freiflächen erreichbar, so Körnig.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt das herausragende solartechnische Engagement unzähliger Bürger in den letzten Jahren. Der Verband hatte bereits in der Vergangenheit aber zugleich wiederholt darauf hingewiesen, dass es einer deutlich stärkeren solartechnischen Aktivierung ungenutzter Dachflächen auch auf Firmen- und Mietwohngebäuden sowie auf minderwertigen Böden bedürfe, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
Auf ihre Umsetzung nicht länger warten dürften unter anderem die bereits vor einem Jahr in einer Solarstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums angekündigten und in der Koalition längst geeinten Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beim Zugang zu Stromnetzen und geeigneten Standortflächen sowie zu einer einfacheren gemeinschaftlichen Versorgung von Gewerbe- und Mietwohngebäuden mit Solarstrom.