Wohnungsgipfel: Diese Förderungen plant die Bundesregierung für den Wohnungsbau

Die Bauwirtschaft steckt in der Krise, mehrere Schritte der Bundesregierung sollen nun helfen.

Die Bundesregierung will die Krise in der Bau- und Wohnungswirtschaft mit neuen Maßnahmen abwenden. Zinsvergünstigte Darlehen der staatlichen Förderbank KfW sollen etwa mehr Familien zum Bauen oder Kaufen animieren.

Außerdem soll es einfacher werden, Gewerbeimmobilien wie Büros zu Wohnimmobilien umzufunktionieren. Ein Förderprogramm soll helfen, Büros und Räume des Einzelhandels in klimafreundlichen Wohnraum umzubauen. Die Regierung verweist hier auf ein Potenzial von 235.000 neuen Wohnungen.

Insgesamt stehen auf dem Maßnahmenpapier der Bundesregierung 14 Punkte, die am Montag bei dem Spitzentreffen der Branche mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz diskutiert wurden. Dieses zeigt: Die Bundesregierung bleibt grundsätzlich bei ihrem Ziel, dass jährlich 400.000 neue Wohnungen gebaut werden sollen. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage werde dieses Ziel in diesem Jahr aber nicht mehr erreichbar sein, heißt es in dem sechsseitigen Papier.

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um die sich verschärfende Krise in der Bau- und Wohnungswirtschaft abzuwenden. Ein Schlüsselinstrument für mehr bezahlbare Wohnungen sei das serielle Bauen, sagte Kanzler Scholz. „Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Deutschland sind nicht einfacher geworden“, sagte Scholz am Montagnachmittag bei der Vorstellung des Maßnahmenpakets. Es müssten jedoch mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden. „Das bedeutet, dass wir die Aktivitäten im Wohnungsbau massiv ausweiten müssen.“

Die Regierung zeichnet ein düsteres Bild der Branche, die wegen des rasanten Zinsanstiegs und der deutlich erhöhten Baukosten unter Druck steht. „Die Kapazitätsauslastung im Bau liegt zwar derzeit noch bei über 70 Prozent, sie wird aber nicht auf diesem Niveau anhalten. Daher bedarf es jetzt weiterer Anstrengungen, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren“, heißt es in dem Papier. „Insolvenzen und ein Stellenabbau müssen möglichst vermieden werden.“ Gleichzeitig müsse Bauen schneller werden. „Bürokratie muss abgebaut, Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, die Digitalisierung forciert und innovative Bauverfahren befördert werden.“

So will die Bundesregierung den Wohnungsbau fördern

Eigentumsförderung soll attraktiver werden

Mehr Familien als bisher sollen zinsgünstige Baukredite bekommen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Die staatlich geförderten Kredithöchstbeträge steigen um 30.000 Euro auf bis zu 270.000 Euro. Außerdem soll die Einkommensgrenze, bis zu der ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro angehoben werden.

Jung kauft Alt

Die Bundesregierung plant für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“. Damit soll der Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt werden. Zur Auflage soll eine Sanierung gemacht werden, die wiederum auch gefördert wird. Das Programm wird über die KfW abgewickelt. Wie viel Geld in dem Programm stecken wird, ist noch unklar.

Wohnung statt Büro

Geplant ist ein zusätzliches KfW-Förderprogramm für 2024 und 2025 mit einem Volumen von 480 Millionen Euro, um Gewerbeimmobilien – also Büros und Räume des Einzelhandels – in klimafreundlichen Wohnraum umzubauen. Eigentümer und Investoren sollen dafür zinsverbilligte Kredite aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bekommen.

Sozialer Wohnungsbau

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Mittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Damit stünden bis 2027 rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Degressive Gebäudeabschreibung

Für alle Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird, soll es eine Abschreibung mit jährlich sinkenden Abschreibungsbeträgen geben, kurz: eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA). Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenze vor.

Die degressive AfA soll den Neubau attraktiver machen, weil mit ihr in den ersten Jahren nach Fertigstellung größere Beträge steuerlich geltend gemacht werden können.

Energiestandards

Die Bundesregierung rückt angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage davon ab, die energetischen Vorschriften weiter zu verschärfen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP war vorgesehen, den sogenannten Effizienzhausstandard EH40 als verbindlichen gesetzlichen Neubaustandard ab 2025 zu verankern. Derzeit ist der schwächere Standard EH55 gesetzlich verbindlicher Neubaustandard.

Höherer „Speed-Bonus“ beim Heizungseinbau

Der „Speed-Bonus“, mit dem Hauseigentümer beim schnellen Einbau klimafreundlicher Heizungen unterstützt werden, soll steigen und auf Wohnungsunternehmen und Vermieter ausgeweitet werden. In dem Papier heißt es, Wohnungsunternehmen sollten motiviert werden, „zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten“. Auch Mieter würden so entlastet.

Europäische Pläne

Bei den europäischen Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) will sich die Bundesregierung für „anspruchsvolle Sanierungsquoten“ für den gesamten Gebäudebestand einsetzen. Verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude will sie verhindern.

Beschleunigungen, Regeln vereinfachen

Der Bund will in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Es soll befristet bis zum 31. Dezember 2026 eine Sonderregelung geschaffen werden. Bis Ende des Jahres will das Bauministerium eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen.

„Planen und Genehmigen muss deutlich schneller werden“, heißt es in dem Papier. „Aktenberge in den Bauämtern“ müssten reduziert werden. Allerdings hat der Bund hier nur begrenzten Einfluss, weil Bauen Ländersache ist. So wird denn auch nur angekündigt, noch in diesem Jahr einen „Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ mit den 16 Ländern abschließen zu wollen. Details für den Pakt werden nicht genannt.

Wohngemeinnützigkeit soll kommen

Die im Koalitionsvertrag von versprochene Wohngemeinnützigkeit soll im kommenden Jahr „an den Start gehen“. Beabsichtigt ist, Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung zu schaffen. Die Bundesregierung strebt dazu Investitionszuschüsse und Steuervorteile an. Sie richten sich etwa an soziale Einrichtungen, Stiftungen, kirchliche Träger oder Genossenschaften.

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