Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. Juli 2023 plant, nach aktuellen Medienberichten, die Ampelkoalition auf eine Sondersitzung in der Sommerpause zu verzichten und stattdessen den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erst im September in zweiter und dritter Lesung zu beraten. Das verlängert die Zeit der Unsicherheit für Bürger sowie des SHK-Handwerks erneut. Es ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar, ob im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch weitere Änderungen gemacht werden oder ob das Gesetz in der Version vom 30.06.2023 verabschiedet wird. Ohnehin gab es aufgrund der Verknüpfung zum Wärmeplanungsgesetz insbesondere in Baden-Württemberg eine große Unsicherheit, welches Heizsystem wo eingebaut werden darf.
Vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Risiken empfiehlt der Fachverband zum jetzigen Zeitpunkt auf die Planung von fossilen Heizungen (Öl- und Gasheizungen), die nicht zuverlässig bis zum 31.12.2023 eingebaut werden können, bis auf weiteres zu verzichten.
Quelle: ZVSHK