Tschüss Leuchtstoffröhre: Zeitplan und Übersichten zum Lampenausstieg

Viele konventionelle Lampen werden nicht mehr in den Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU. Ab dem 1. September 2023 entfallen die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.
 

Für Leuchtstofflampen greift zudem die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Seit 25. Februar 2023 betrifft es Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. Ab 25. August 2023 werden auch T8- und T5-Lampen verbannt.

Welche Lampen sind betroffen?

25. Februar 2023 nach RoHS

  • Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)
  • Kreisförmige Leuchtstofflampen T5

25. August 2023 nach RoHS

  • Lineare Leuchtstofflampen T8
  • Lineare Leuchtstofflampen T5

1. September 2023 nach Ökodesign-Verordnung

  • Hochvolt-Halogenlampen (G9)
  • Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35)

Ausnahmen und Sonderfälle – welche Leuchtmittel bleiben?

  • Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)

Zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen sind nur teilweise oder gar nicht betroffen. Dies sind etwa Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen.

Wichtige Ausnahmen sind:

  • Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
  • Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
  • Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
  • UV-Strahler (> 2mW/klm)
  • Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung

Quelle: licht.de

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