In vielen Wohnungen in Deutschland müssen im Jahr 2023 die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Der Grund: Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern ist in einigen Bundesländern vor rund zehn Jahren in Kraft getreten.
Häufig werden Rauchwarnmelder verwendet, die nach etwa zehn Jahren oder sogar schon früher getauscht werden müssen, weil die Elektronik in den Geräten den Rauch eines entstehenden Brandes nicht mehr ausreichend schnell und zuverlässig erkennen kann, beobachten DEKRA Experten. Das gilt auch für Geräte, deren Batterie ausgetauscht werden kann. „Rauchwarnmelder ist ein Thema, das alle betrifft“, betont DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. „Bei einem Brand sterben die meisten Menschen nicht durch Feuer, sondern an einer Rauchgasvergiftung.“ In Deutschland kommen jährlich mehr als 300 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben.
Vom Austausch in erster Linie betroffen sind Haushalte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. In diesen Ländern ist die Übergangsfrist zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den Jahren 2012 bis 2014 ausgelaufen. Für den Austausch der Rauchwarnmelder nach Ablauf der Lebensdauer sind in allen Bundesländern die Eigentümer verantwortlich.
Welche Räume mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen, ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Zur Mindestausstattung gehören Rauchwarnmelder in Schlaf-, Gäste-, Kinderzimmern und Fluren sowie in Räumen, die als Rettungswege zum Verlassen der Wohnung genutzt werden müssen.
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