Seit Urzeiten wissen die Menschen: Der Blitz ist tödlich. Der Blitzeinschlag in ein Gebäude verursacht einen Brand.
1760 erfand der spätere US-Präsident Benjamin Franklin den Blitzableiter. Die erste Blitzschutzanlage hierzulande entstand 1785 in Oberbayern. Es dauerte aber über 100 Jahre, bis der Elektrotechnische Verein in Berlin (ETV) den Unterausschuss zur Untersuchung der Blitzgefahr gegründete.
Seither hat sich der Blitzschutz in Deutschland ständig weiterentwickelt. Heute engagiert sich der VDE Ausschuss Blitzschutz + Blitzforschung (VDE ABB) für die Weiterentwicklung der Blitzschutznormen in Deutschland und auf internationaler Ebene.
Im Jahr 1886 veröffentlichte der Unterausschuss des ETV, der bis heute im VDE ABB fortbesteht, „Die Blitzgefahr No. 1 – Mitteilungen und Ratschläge“.
Forscher und Praktiker sammelten und dokumentierten darin das zur damaligen Zeit verfügbare Wissen über „Blitzableiter“ – wie sie geplant, dimensioniert und an Gebäuden anzubringen waren. Die Publikation kann als erste Blitzschutznorm in Deutschland bezeichnet werden. Allerdings waren damals – so gilt es bis heute – Blitzschutzsysteme für einfache Wohngebäude bis zu 20 Metern Höhe nicht gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich für „Sonderbauten“, wie Kirch- und Fabriktürme, Mühlen und öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, wurde damals schon eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben.
Es folgten acht weitere Blitzschutz-Publikationen, die der VDE ABB erarbeitete. 1958 übernahm der VDE erstmals in den „Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen unter 1000 V“ (VDE 0100/11.58) einen Hinweis auf die „Richtlinien des ABB“. 1978 veröffentlichte der VDE neue und zusammengefasste Bestimmungen, die dann 1982 als überarbeitete Fassung in eine Norm der DKE als „Blitzschutzanlage“ (VDE Richtlinie), DIN 57185 und VDE 0185/11.82, aufgenommen wurden. Teil 1 behandelte „Allgemeines für das Errichten“ und Teil 2 „Errichten besonderer Anlagen“.
Internationale Blitzschutznormen mit hohem VDE ABB-Engagement
Auf europäischer und internationaler Ebene begann die Arbeit an Blitzschutznormen Anfang der 1980er Jahre. Die bisherige nationale Normung wurde in die IEC überführt. Vertreter des VDE ABB engagierten sich seitdem bei der Erarbeitung internationaler Normen und Standards für die Blitzschutznormung im IEC/TC 81 (DKE/K 251). Den Vorsitz übernahm der damalige Vorsitzende des VDE ABB.
IEC/TC 81 definierte Bedrohungsszenarien und legte Blitzstromparameter fest, aus denen das Gremium erstmals Schutzklassen und einzelne Schutzmaßnahmen ableitete. Für deutsche Blitzschutznormen war dies eine Neuerung, basierten diese doch mehr auf Empirie und abgeleiteten Anweisungen ohne eine physikalische Fundierung.
Außerdem entschied IEC/TC 81, dass eine Blitzschutzanlage nicht mehr nur aus der Fangeinrichtung, der Ableitungseinrichtung (Blitzableiter) und der Erdungsanlage, der sogenannte „äußere Blitzschutz“, bestehen sollte, sondern auch mit einem Blitzschutz-Potentialausgleich und der Vermeidung gefährlicher Näherungen als Überschlagsschutz, als „innerer Blitzschutz“ zusammengefasst, zu versehen sei. Dabei wurde zudem der Begriff des Blitzschutzsystems, also äußerer und innerer Blitzschutz zusammen, geboren.
Aufgrund dieser Vorarbeiten und dem wissenschaftlichen Input der Vertreter von VDE ABB zog der deutsche Normungsrat die DIN VDE 0185-1 und -2:1982-11 sowie die DIN VDE 0185-103:1997-09 für Deutschland zurück und veröffentlichte neue Vornormen. Diese beinhalteten bereits den damaligen Stand der Technik und waren inhaltlich an der künftigen internationalen Blitzschutz-Normenreihe IEC 62305 ausgerichtet.
Im Jahr 2006 entstanden daraus dann im Zuge der internationalen Harmonisierung die VDE 0185-305-1 bis VDE 0185-305-4.