Auch die Solarwirtschaft ist in letzter Zeit von Kostensteigerungen betroffen. Sie begrüßt daher die von der Bundesnetzagentur jetzt veranlasste Anhebung der zulässigen Gebotshöchstwerte um rund 25 Prozent zur Erlangung einer Solarförderung im Rahmen kommender Photovoltaik-Auktionen. Auf Basis einer jüngsten Branchenumfrage hatten sich im vergangenen Jahr nach einer Schätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) neue Solarparks mit einem Volumen von weit über 1.000 Megawatt nicht an einer Solarauktion beteiligt. Wiederholt kam es in der Folge zu einer Unterzeichnung von EEG-Ausschreibungen. Der BSW hatte daher die Bundesregierung wiederholt zu einer Anhebung der in den Auktionen zulässigen Gebotshöchstwerte aufgefordert.
Der BSW empfiehlt der Bundesregierung nun, zeitnah weitere Marktbarrieren zu beseitigen und die Investitionsbedingungen für die Solartechnik in Deutschland weiter zu verbessern. Gerade viele gewerbliche Investoren würden sich andernfalls trotz grundsätzlich hohen Interesses weiterhin mit einer Solartechnik-Investition zurückhalten, warnt der Branchenverband. Unangemessene Restriktionen im Bau-, Planungs-, Energie- und Steuerrecht würden die Umsetzung der Energiewende- und Klimaschutzziele der Bundesregierung ernsthaft gefährden. Diese sehen eine Verdreifachung des jährlichen Photovoltaikzubaus von rd. 7,5 Gigawatt (GW) im vergangenen Jahr auf mindestens 22 GW vor. „Langwierige und kostspielige Planungsverfahren sowie der Zugang zu den Stromnetzen und geeigneten Standorten müssen verkürzt und vereinfacht werden, Hindernisse bei der Grund- und Erbschaftssteuer aus dem Weg geräumt werden. Die Eigen- und Direktversorgung mit regional erzeugtem Solarstrom sollte als unverzichtbarer Motor der Energiewende künftig so barrierefrei wie möglich gestaltet werden“, mahnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Die Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung in den letzten Wochen neue Flüssiggasterminals in Betrieb genommen hat, solle nun auch zum Maßstab bei der Energiewende werden.“