Den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bundestag am 16. Dezember in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält gegenüber dem Regierungsentwurf u.a. eine wesentliche Änderung: Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch anonyme Meldungen entgegengenommen und bearbeitet werden. Dafür muss eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglicht werden. Ergänzend wurde die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation der Meldung auf drei Jahre verlängert und ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz für Hinweisgeber eingeführt. Der zweite Durchgang im Bundesrat wird für den 10. Februar erwartet. Das Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft, damit frühestens im Mai.
Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bietet der BGA gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Martin Knaup und Jan-Patrick Vogel von TaylorWessing eine kostenfreie Informationsveranstaltung an:
Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Termin: Donnerstag, 26. Januar 2023, 12 bis 13.30 Uhr
Plattform: Zoom
Zur Anmeldung: https://eveeno.com/860779019