Der Ladetechniker Compleo hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Nachdem Gespräche mit möglichen Investoren sowie den bisherigen Anlegern ergebnislos seien, zieht das Unternehmen jetzt die Reißleine. Wie es weitergeht, ist offen.
Betroffen sind die Coompleo Charging Solutions AG und die Compleo Charging Technologies GmbH. Ihre Zukunft ist gefährdet. In einer Mitteilung heißt es: Der Vorstand sehe „die positive Fortführung des Unternehmens nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich an“.
30 Millionen Euro Verlust erwartet
Mitte November hatte das Unternehmen noch eine neue Strategie vorgestellt, die die Zukunft des Unternehmens sichern sollte. Dazu zählten unter anderem eine Verschlankung des Produktportfolios von 15 Produktfamilien in 500 Varianten auf eine Handvoll Kernprodukte. Nach den ersten neun Monaten hatte Compleo seinen Umsatz zwar gesteigert. Gleichzeitig wuchs aber auch der Verlust: Das Minus lag bis Ende September bei 18,5 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr erwarte man sogar bis zu 30 Millionen Euro, so das Unternehmen Mitte November.
Die Eigenverwaltung bringt Zeit
Der Vorstand aus CEO Jörg Lohr und CFO Peter Hamela ist erst seit sechs Wochen im Amt und soll die Firma aus der Krise führen. „Die Produktion von Ladestationen läuft wie geplant weiter. Wir zielen darauf ab, die seit Wochen angeschobenen Restrukturierungsprozesse weiter voranzutreiben, um den Fortbestand des Unternehmens sowie den Erhalt der Arbeitsplätze abzusichern. Wir hätten kurz vor den Festtagen gerne eine andere Nachricht übermittelt. Leider ist uns dies angesichts des zu kurzen Zeitfensters nicht gelungen“, so Lohr. Mit dem Schritt in die Eigenverwaltung hat Compleo sich nun etwas Zeit gekauft.
Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung hätte das Unternehmen sein Schicksal noch selbst in der Hand. Es wird dabei nicht von einem Insolvenzverwalter geführt, sondern kann weiter von der bisherigen Geschäftsführung geleitet werden. Dem Unternehmen wird jedoch ein Sachwalter zur Seite gestellt, bei dem die Arbeitnehmer auch die Zahlung ihrer Löhne beantragen können, wenn das Unternehmen dies nicht leisten kann.
Als nächstes muss nun das Amtsgericht Dortmund entscheiden, ob die Eigenverwaltung bei Compleo sinnvoll ist.