Wer eine kleine Photovoltaikanlage betreibt, musste bisher Umsatzsteuer zahlen – und dafür ein Gewerbe anmelden. In der Folge verzichteten viele auf ihr Mikrokraftwerk, etwa auf dem Balkon, oder betrieben dieses neben dem Gesetz. Nun ändert sich das Gesetz: Ab 2023 fällt auf kleine PV-Anlagen keine Ertragssteuer mehr an.
Diese Änderungen hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Mit dem Steuerverzicht sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und beim Betrieb von Photovoltaik abgebaut werden. Die Schwelle für kleine Photovoltaikanlagen liegt künftig bei 30 Kilowatt. Bis zu dieser Schwelle sind die Anlagen ertragssteuerfrei. Bei gemischt genutzten Gebäuden und Mehrfamilienhäusern gilt die Steuerbefreiung bis 15 Kilowatt je Wohn- und Gewerbeeinheit.
Umsatzsteuer für Photovoltaik entfällt
Auch bei der Anschaffung von PV-Anlagen verzichtet der Bund künftig auf Steuereinnahmen. Für den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt nun ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Wenn es sich um eine Leistung an den Anlagenbetreiber handelt und das System in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Die umständliche Umsatzsteuerregelung hat bislang viele Interessenten noch abgeschreckt. Ab 2023 fällt damit eine weitere Hürde.