2017 mehr Förderung für Einbruchschutz und Barrierefreiheit

Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR (von 10 Mio. EUR) und für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. EUR (49 Mio. EUR) für das Jahr 2017.

Investitionen zahlen sich aus

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Fast jeder zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn er durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird. Die Investitionen in den Einbruchschutz zahlen sich somit aus. Mit den erhöhten Fördermitteln tragen wir dem nachweislichen Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung. Auch die Fortführung des stark nachgefragten Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ ist ein großer Erfolg. Das Angebot an altersgerechten Wohnungen muss dringend erweitert werden, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.“

Online-Anträge

In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite href=”www.kfw.de/zuschussportal ” _blanc erhältlich.
Quelle: KfW
Hinweis: Mehr dazu lesen Sie auch in den kommenden Ausgaben der ElektroWirtschaft. Nicht verpassen!

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